02.02.2026
Sanierungskurs gestartet
Die ELF hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Wie die Liga mitteilte, wurde ein entsprechender Antrag der European League of Football GmbH beim zuständigen Amtsgericht Hamburg gestellt und bereits bestätigt. Der laufende Geschäfts- und Spielbetrieb ist davon nicht betroffen und wird regulär fortgeführt.

Ziel des Verfahrens ist es, die ELF bei laufendem Betrieb wirtschaftlich neu auszurichten und finanziell zu stabilisieren. Die Liga will sich damit langfristig wettbewerbsfähig aufstellen. In den vergangenen Wochen wurde nach eigenen Angaben ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet, das nun im Rahmen der Eigenverwaltung umgesetzt werden soll. Parallel dazu führt die ELF Gespräche mit Investoren, die im Zuge des Verfahrens weiter intensiviert werden.
Am geplanten Zeitplan für die kommende Saison hält die Liga fest. Der Spielbetrieb ist weiterhin vorgesehen, der Spielplan soll bis Ende Februar veröffentlicht werden.
CEO Zeljko Karajica bezeichnete das Verfahren als wichtigen Schritt: "Er ermöglicht uns, die ELF nachhaltig zu stärken und verschafft uns Zeit, um notwendige Gespräche sowohl mit unseren Partnern als auch mit den Teams zu führen. Die Fans dürfen sich auf eine spannende Saison freuen. Unseren Mitarbeitenden danke ich bereits jetzt für ihr Vertrauen."
Ein Vorteil der Eigenverwaltung besteht darin, dass der Geschäfts- und Spielbetrieb regulär fortgeführt werden kann. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind im vorläufigen Verfahren über das sogenannte Insolvenzgeld abgesichert. Im Anschluss sollen diese wieder direkt von der Gesellschaft übernommen werden.
Notwendig wurde die Sanierung nach Angaben der ELF, da geplante Kapitalmaßnahmen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnten und dadurch die finanzielle Grundlage für anstehende Schritte fehlte.
Begleitet wird das Verfahren von einem Team externer Sanierungsexperten. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt. Thorsten Petersen, Partner, Geschäftsführer und Rechtsanwalt der Kanzlei WallnerWeiß, übernimmt die Funktion des Generalhandlungsbevollmächtigten. Er erklärte: "Die Eigenverwaltung eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, notwendige Veränderungen in einem rechtlich geschützten Rahmen selbstbestimmt voranzutreiben."
Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Andreas Romey, Partner und Rechtsanwalt bei ECKERT Rechtsanwälte. Er kündigte an, das Sanierungsteam eng zu begleiten und darauf zu achten, dass die Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger, gewahrt bleiben. Ziel sei es, die geplante Sanierung konstruktiv zu unterstützen und die Zukunftsfähigkeit der ELF zu sichern.
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red