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Strafe rückt näher
Green Bay Packers Running Back Josh Jacobs hat in einem Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung auf "No Contest" plädiert. Damit verzichtete der 28-Jährige darauf, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Gericht anzufechten.

Jacobs wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 US-Dollar zuzüglich Gerichtskosten verurteilt. Gleichzeitig akzeptierte das Gericht eine zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung vereinbarte aufgeschobene Entscheidung. Der nächste Gerichtstermin wurde für den 10. September 2027 angesetzt.
Die Vorwürfe gehen auf einen Vorfall vom 23. Mai in Jacobs' Haus in der Nähe von Green Bay zurück. Nachdem am 27. August Anklage erhoben worden war, setzte die NFL den Running Back auf die Commissioner Exempt List.
"Ich verstehe die Ernsthaftigkeit der Situation vollständig und übernehme die volle Verantwortung", erklärte Jacobs nach der Anhörung. Laut Strafanzeige existieren Videoaufnahmen von einem Teil des Vorfalls, der sich in Jacobs' Garage ereignet haben soll. Demnach wollte eine Frau die Garage verlassen, als Jacobs sie gepackt und zu Boden geworfen haben soll. Die Frau sei dabei mit dem Kopf aufgeschlagen und verletzt worden.
Nach Abschluss dieses Schrittes im Gerichtsverfahren könnte auch die NFL eine Entscheidung über Jacobs treffen. Es wird erwartet, dass die Liga ihn von der Commissioner Exempt List nimmt und anschließend über eine mögliche Sperre entscheidet.
Nach der Personal Conduct Policy der NFL kann bei Verstößen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt grundsätzlich eine Sperre von sechs Spielen als Ausgangspunkt für die Disziplinarmaßnahme dienen. Ob Jacobs tatsächlich für sechs Spiele oder überhaupt in dieser Höhe gesperrt wird, ist bislang jedoch nicht offiziell entschieden.
Für die Packers bleibt damit vorerst offen, wann ihr Starting Running Back wieder auf dem Feld stehen kann.
nkr